GGO Anlage 10, landeseigene Richtlinie mit 80 Randnummern · HdR 3. Auflage subsidiär
Brandenburg arbeitet mit eNorm und EL.NORM: Struktur, Workflow und Dokumenterstellung sind gesetzt. Der HdR-Assistent ergänzt diese Kette um die inhaltlich-redaktionelle Prüfung nach der landeseigenen Richtlinie GGO Anlage 10: sprachliche Gestaltung, geschlechtergerechte Sprache nach Rn. 43, Verweisungsprüfung, dazu Synopsen aus Änderungsbefehlen. Treffer markieren, mit einem Klick korrigieren.
Fügen Sie einen Entwurf ein oder laden Sie den Beispieltext. Geprüft wird gegen katalogisierte Einzelregeln, überlagert vom Profil Brandenburg: die Fundstellen sind auf die Randnummern der GGO Anlage 10 re-verankert. Alles im Browser, ohne Cloud-Aufruf. Die Demo zeigt einen Ausschnitt des Regelkatalogs.
Geprüft wird gegen die landeseigene Richtlinie GGO Anlage 10 (80 Randnummern); das Handbuch der Rechtsförmlichkeit wird in der 3. Auflage subsidiär herangezogen. Das Profil re-verankert die Fundstellen auf Anlage-10-Randnummern, deaktiviert Bund-Regeln ohne Pendant, erkennt die Landtags-Eingangsformel und GVBl.-Fundstellen und ergänzt landeseigene Regeln, darunter die Prüfung des generischen Maskulinums nach Rn. 43.
Verständlichkeit, Nominalstil, Satzlänge sowie Fremd- und Modewörter nach GGO Anlage 10 Rn. 25 bis 28: Bereiche, die heute in der Prüfpraxis von Hand geprüft werden.
Nach GGO Anlage 10 Rn. 43 ist das generische Maskulinum grundsätzlich unzulässig, ebenso die Klausel „gelten für Frauen und Männer gleichermaßen". Dazu Sparschreibungen nach Rn. 40. Anders als beim Bund: in Brandenburg ist diese Prüfung Pflichtprogramm.
Statische und dynamische Verweisungen, „in der jeweils geltenden Fassung" und Bestimmtheit der Bezugnahme nach GGO Anlage 10 Rn. 47 bis 51.
Rückwirkung (Rn. 73 bis 75), gespaltenes Inkrafttreten (Rn. 70) und Befristung (Rn. 78 bis 80). „Am Tag nach der Verkündung" ist in Brandenburg ausdrücklich zugelassen (Rn. 77) und löst keinen Befund aus.
Imperativ statt „sollen" bei Pflichten (Rn. 29), „Ziffer"-Verbot (Rn. 33), Inhaltsübersicht ab 20 Paragraphen (Rn. 14), Übergangs- und Inkrafttretensregelung getrennt (Rn. 64). Regeln, die es nur in Brandenburg gibt.
Begriffskonsistenz, kontextuelle Hinweise zur Verständlichkeit, Konsistenzprüfung über mehrere Paragrafen: lokales Modell, kein Cloud-Aufruf.
Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. Jede Meldung nennt ihre Fundstelle quellenqualifiziert: „GGO Anlage 10 Rn. …" für die landeseigene Richtlinie, „HdR 3. Aufl." wo das Handbuch subsidiär trägt.
Das Add-in läuft als Seitenleiste in Microsoft Word, kein separates Programm.
Ein Klick startet die Analyse. Die Regelengine prüft den gesamten Entwurf gegen das Regelwerk.
Verstöße erscheinen als farbige Markierungen an der betroffenen Textstelle, mit Randnummer und Korrekturvorschlag.
Vorschlag prüfen und per Klick übernehmen oder bewusst abweichen.
Katalogisierte Regeln, deterministisch implementiert, jede auf eine konkrete HdR-Randnummer rückführbar. Sprachlich-wertende Befunde erscheinen als „Zu prüfen“, nicht als Urteil; die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person. Die Regelprüfung selbst trägt kein Modell, das raten muss.
Brandenburg hat mit eNorm und EL.NORM eine durchgehende Struktur- und Workflow-Kette. Der HdR-Assistent ersetzt davon nichts: er dockt als inhaltlich-redaktionelle Prüfung an, genau dort, wo heute von Hand gegen Anlage 10 geprüft wird.
Vollständig lokal, keine Netzwerkverbindung, keine Telemetrie. Unterstützt die Umsetzung der BSI-IT-Grundschutz-Bausteine APP.1.1, APP.6 und CON.8, DSGVO by Design.
Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. Brandenburg prüft nach der landeseigenen Richtlinie GGO Anlage 10, das HdR trägt in der 3. Auflage subsidiär. Das Profil re-verankert die Fundstellen, deaktiviert Bund-Regeln ohne Pendant, erkennt Landtags-Eingangsformel und GVBl.-Fundstellen und ergänzt landeseigene Regeln, ohne Fork und ohne eigenen Regelkatalog pflegen zu müssen.
Der Zuschnitt folgt dem Prüfweg des Landes: Die Rechtsförmlichkeitsprüfung liegt beim Ministerium der Justiz, das frühzeitig zu beteiligen ist (GGO Anlage 10, Vorbemerkung). Genau diese Vorprüfung unterstützt das Werkzeug, als Ergänzung der vorhandenen eNorm- und EL.NORM-Kette.
| Leistung | Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Rechtsförmlichkeitsprüfung mit Profil Brandenburg | verfügbar, Demo oben | GGO Anlage 10 (zu § 21 Abs. 4 GGO), HdR 3. Aufl. subsidiär |
| Geschlechtergerechte Sprache einschließlich Maskulinum-Prüfung | verfügbar, Teil des Profils | GGO Anlage 10 Rn. 35 bis 43, § 13 LGG |
| Verweisungsprüfung | verfügbar, Teil des Profils | GGO Anlage 10 Rn. 47 bis 51 |
| Prüfung direkt in Microsoft Word (Add-in, vollständig offline) | Erprobung auf Anfrage | |
| Synopse und konsolidierte Fassung aus Änderungsbefehlen | Browser-Demo verfügbar, Word-Export in Vorbereitung | Gegenüberstellung geltendes Recht und Entwurf |
| Strukturierte Dokumenterstellung und Beteiligungs-Workflow | bleibt bei eNorm und EL.NORM | bewusst kein Ersatz, das Werkzeug ergänzt |
Änderungsgesetze bestehen aus Änderungsbefehlen; die Gegenüberstellung von geltendem Recht und Entwurf entsteht heute von Hand oder fehlt ganz. Das Synopsen-Modul wendet die Befehle automatisch auf die geltende Fassung an und erzeugt die Gegenüberstellung; jeder Befehl wird vorher gegen den Normtext verifiziert, Unsicheres wird ausgewiesen statt geraten. Probieren Sie es unten aus: die geltende Fassung liefern Sie selbst, verarbeitet wird ausschließlich lokal im Browser, nichts wird übertragen. Word-Export und Word-Integration: in Vorbereitung.
Der HdR-Assistent läuft auf Microsoft Word, dem Standard in den Ministerien, als VSTO-Add-in. Auslieferung als MSI für GPO-/SCCM-Rollout.
Die Regelengine ist bewusst plattformunabhängig gebaut. Ein UNO-API-Spike läuft parallel, damit derselbe Regelsatz auch in Collabora und LibreOffice ausführbar wird.
Der IT-Planungsrat hat ODF ab 01.01.2027 als verbindlichen Austauschstandard für die öffentliche Verwaltung festgelegt. Die Regelarchitektur ist auf ODF-Strukturen vorbereitet.
Sobald die ersten Ministerien openDesk produktiv einsetzen, liefern wir eine Collabora-Extension nach. Kein Lieferversprechen für 2026, sondern ein paralleler Vorbereitungstrack.
Umfang, Regelauswahl und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab, auf Wunsch mit einer 20-minütigen Demonstration an einem synthetischen Beispielentwurf. Schreiben Sie uns.
susanna@neuborgis.com →