00 Profil Mecklenburg-Vorpommern, vollständig offline

Rechtsförmlichkeit für Mecklenburg-Vorpommern.

Handbuch der Rechtsförmlichkeit, verbindlich über § 3 Abs. 9 GGO II M-V

Gesetz- und Verordnungsentwürfe gegen das Handbuch der Rechtsförmlichkeit prüfen, das in Mecklenburg-Vorpommern über die GGO II verbindlich gilt. Treffer markieren, mit einem Klick korrigieren. Das Profil Mecklenburg-Vorpommern bildet die Landesbesonderheiten ab: Landtags-Eingangsformel, Ausfertigung nach Anlage 7, Paarformen-Regel, GVOBl.-Fundstellen.

Deterministische Regelprüfung BSI IT-Grundschutz kompatibel GGO II M-V als Rechtsgrundlage
Demo testen Erprobung anfragen
Live-Demo

Live-Probe der Regelprüfung.

Fügen Sie einen Entwurf ein oder laden Sie den Beispieltext. Geprüft wird gegen katalogisierte Einzelregeln aus den HdR-Teilen B, C und E, überlagert vom Profil Mecklenburg-Vorpommern. Alles im Browser, ohne Cloud-Aufruf. Die Demo zeigt einen Ausschnitt des Regelkatalogs.

Mecklenburg-Vorpommern · HdR 4. Auflage 2024 über § 3 Abs. 9 GGO II M-V

Geprüft wird gegen das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das in Mecklenburg-Vorpommern über § 3 Abs. 9 GGO II in der jeweils geltenden Fassung verbindlich ist. Das Profil deaktiviert die Bundes-Eingangs- und Schlussformelregeln, erkennt die Landtags-Eingangsformel und GVOBl.-Fundstellen und ergänzt die Paarformen-Regel aus § 3 Abs. 10 GGO II.

Entwurfstext
Fehler Warnung Zu prüfen Hinweis
Ergebnisse
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Das Add-in
Direkt in Microsoft Word
HdR-Assistent in Microsoft Word: Seitenleiste mit 11 Befunden zu einem Gesetzentwurf, gefiltert nach Fehler, Warnung und Zu prüfen, jeweils mit HdR-Randnummer
Korrekturvorschlag im HdR-Assistenten: Große Zahl ohne Tausendertrennung, Vorschlag 50.000 mit Übernehmen-Button
Warnungen im HdR-Assistenten mit Empfehlungen: Kein Ausfertigungsblock erkannt, große Zahl ohne Tausendertrennung, Überschrift endet mit Punkt
Befund der Kategorie Zu prüfen: unbestimmter Rechtsbegriff mit Prüfhinweis, die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person
Block „Geprüft und unauffällig“ im HdR-Assistenten: Gliederungseinheiten, Absatz-Untergliederung und Paragraphenüberschriften geprüft, kein Handlungsbedarf

Funktionen
Was geprüft wird

Sprachliche Gestaltung

Füllwörter, Nominalstil und Anglizismen: Bereiche der vierten HdR-Auflage nach Rn. 240 bis 325, die heute in der Prüfpraxis von Hand geprüft werden.

Geschlechtergerechte Sprache

Unzulässige Sparschreibungen (Genderstern, Doppelpunkt, Schrägstrich, Binnenmajuskel) nach Rn. 319. Dazu die Landesregel aus § 3 Abs. 10 GGO II M-V: sprachliche Gleichstellung beachten, Paarformen vermeiden.

Inhaltliche Verweisungen

Klassifikation statischer und dynamischer Verweisungen, Kettenverweise und Unbestimmtheit nach Rn. 92, 93, 110–116.

Inkrafttretens-Inhalt

Rückwirkung, unbestimmtes Inkrafttretensdatum und Befristung ohne Außerkrafttretensbestimmung nach Rn. 109–119.

Wortbildung & Lesbarkeit

Lange Komposita, Substantivketten und Wortmonster nach Rn. 305–309. Hinweise direkt im Dokument, Korrekturentscheidung beim Verfasser.

Lokale KI-Prüfung (Phase 2)

Begriffskonsistenz, kontextuelle Hinweise zur Verständlichkeit, Konsistenzprüfung über mehrere Paragrafen: lokales Modell, kein Cloud-Aufruf.

So funktioniert es
In 30 Sekunden zum Ergebnis
1

Gesetzentwurf öffnen

Das Add-in läuft als Seitenleiste in Microsoft Word, kein separates Programm.

2

Prüfung starten

Ein Klick startet die Analyse. Die Regelengine prüft den gesamten Entwurf gegen das Regelwerk.

3

Ergebnisse direkt im Dokument

Verstöße erscheinen als farbige Markierungen an der betroffenen Textstelle, mit Randnummer und Korrekturvorschlag.

4

Korrektur übernehmen

Vorschlag prüfen und per Klick übernehmen oder bewusst abweichen.

Fehler
Warnung
Zu prüfen
Hinweis
Was uns unterscheidet
Vier Prinzipien, an denen sich der HdR-Assistent messen lässt.
  1. 01

    Fachliche Präzision

    Katalogisierte Regeln, deterministisch implementiert, jede auf eine konkrete HdR-Randnummer rückführbar. Sprachlich-wertende Befunde erscheinen als „Zu prüfen“, nicht als Urteil; die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person. Die Regelprüfung selbst trägt kein Modell, das raten muss.

  2. 02

    Workflow und UX

    Inline-Findings im Word-Dokument, sortiert nach Schweregrad, mit Erklärung und Korrekturvorschlag im Seitenpanel. Kein Sprung nach bmj.de, kein zweites Fenster, keine Hinweistexte im Dokument-Body.

  3. 03

    Datenschutz und Offline

    Vollständig lokal, keine Netzwerkverbindung, keine Telemetrie. Unterstützt die Umsetzung der BSI-IT-Grundschutz-Bausteine APP.1.1, APP.6 und CON.8, DSGVO by Design.

  4. 04

    Für Landesrecht konfiguriert

    Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das HdR unmittelbar über § 3 Abs. 9 GGO II; die Landesbesonderheiten (Eingangsformel des Landtags, Ausfertigung nach Anlage 7, Paarformen-Regel, GVOBl.-Fundstellen) bildet das Profil ab, ohne Fork und ohne eigenen Regelkatalog pflegen zu müssen.

Umfang
Leistungsumfang für Mecklenburg-Vorpommern

Der Zuschnitt folgt dem Prüfweg des Landes: Nach § 4 Abs. 4 GGO II M-V gehen Referentenentwürfe zeitgleich zur Ressortanhörung an die Normprüfstelle, geprüft werden die Anforderungen der §§ 3, 6 und 7. Genau diese Vorprüfung unterstützt das Werkzeug.

LeistungStatusRechtsgrundlage
Rechtsförmlichkeitsprüfung mit Profil Mecklenburg-Vorpommernverfügbar, Demo oben§ 3 Abs. 9 GGO II M-V i. V. m. HdR
Prüfung direkt in Microsoft Word (Add-in, vollständig offline)Erprobung auf Anfrage 
Synopse und konsolidierte Fassung aus ÄnderungsbefehlenBrowser-Demo verfügbar, Word-Export in VorbereitungGegenüberstellung geltendes Recht und Entwurf
Vorblatt- und Begründungs-ChecklistegeplantAnlage 2, §§ 5 und 6 GGO II M-V
Gesetzesfolgen-Checkliste einschließlich Demografie-Checkgeplant§ 7 GGO II M-V
Prüfung von Bußgeldvorschriftengeplant§ 3 Abs. 11 GGO II M-V i. V. m. HdR Anhang 2
Synopse
Aus Änderungsbefehlen wird eine Gegenüberstellung.

Änderungsgesetze bestehen aus Änderungsbefehlen; die Gegenüberstellung von geltendem Recht und Entwurf entsteht heute von Hand oder fehlt ganz. Das Synopsen-Modul wendet die Befehle automatisch auf die geltende Fassung an und erzeugt die Gegenüberstellung; jeder Befehl wird vorher gegen den Normtext verifiziert, Unsicheres wird ausgewiesen statt geraten. Probieren Sie es unten aus: die geltende Fassung liefern Sie selbst, verarbeitet wird ausschließlich lokal im Browser, nichts wird übertragen. Word-Export und Word-Integration: in Vorbereitung.

Geltende Fassung (selbst einfügen)
Änderungsbefehle aus dem Entwurf
Noch keine Synopse. Beispiel laden oder eigene Texte einfügen, dann „Synopse erzeugen" klicken.
Sicherheit & Compliance
Für den Einsatz in Landesministerien konzipiert
Datenverarbeitung
Ausschließlich lokal, im Arbeitsspeicher
Netzwerk
Keine ausgehenden Verbindungen
BSI IT-Grundschutz
Unterstützt APP.1.1, APP.6, CON.8
DSGVO
Keine personenbezogenen Daten
KI-Modell (Phase 2)
Lokaler Service auf 127.0.0.1
Deployment
MSI-Paket, kompatibel mit gängiger Verwaltungs-IT
Updates
Signierte Offline-Pakete (WSUS)
Quellcode
Einsicht für Sicherheitsprüfungen
Rechtsgrundlagen
Worauf sich jede Meldung stützt
§ 3 Abs. 9 GGO II M-V
Die Empfehlungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit sind in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. Jede Meldung nennt die HdR-Randnummer.
§ 3 Abs. 10 GGO II M-V
Auf die sprachliche Gleichstellung ist zu achten, sprachliche Paarformen sind zu vermeiden. Als eigene Profilregel umgesetzt.
§ 4 Abs. 4 GGO II M-V
Referentenentwürfe gehen zeitgleich zur Ressortanhörung an die Normprüfstelle, geprüft werden die §§ 3, 6 und 7. Das Werkzeug unterstützt genau diese Vorprüfung.
Anlage 7 GGO II M-V
Ausfertigung und Zeichnung nach Landesmuster; die Schlussformelregeln des Bundes sind im Profil deaktiviert.
Roadmap
Mitwachsen mit dem Plattformwechsel der Bundesverwaltung.
  1. Heute

    Word, VSTO, lokales Add-in

    Der HdR-Assistent läuft auf Microsoft Word, dem Standard in den Ministerien, als VSTO-Add-in. Auslieferung als MSI für GPO-/SCCM-Rollout.

  2. Parallel

    Collabora-Variante in Vorbereitung

    Die Regelengine ist bewusst plattformunabhängig gebaut. Ein UNO-API-Spike läuft parallel, damit derselbe Regelsatz auch in Collabora und LibreOffice ausführbar wird.

  3. Ab 2027

    ODF-Mandat berücksichtigt

    Der IT-Planungsrat hat ODF ab 01.01.2027 als verbindlichen Austauschstandard für die öffentliche Verwaltung festgelegt. Die Regelarchitektur ist auf ODF-Strukturen vorbereitet.

  4. Ausblick

    openDesk-Lieferfähigkeit

    Sobald die ersten Ministerien openDesk produktiv einsetzen, liefern wir eine Collabora-Extension nach. Kein Lieferversprechen für 2026, sondern ein paralleler Vorbereitungstrack.

Kontakt

Erprobung in Ihrem Haus.

Umfang, Regelauswahl und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab, auf Wunsch mit einer 20-minütigen Demonstration an einem synthetischen Beispielentwurf. Schreiben Sie uns.

susanna@neuborgis.com
Susanna Piala · neuborgis