00 Profil Sachsen-Anhalt, vollständig offline

Rechtsförmlichkeit nach den GRF Sachsen-Anhalt.

Grundsätze der Rechtsförmlichkeit (GRF), MBl. LSA Nr. 59a vom 13.12.2002 · verankert über § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 GGO.LSA II

Gesetz- und Verordnungsentwürfe gegen die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit prüfen: das landeseigene, randnummerierte Regelwerk Sachsen-Anhalts, das über § 3 Abs. 1 GGO.LSA II Bestandteil des Besonderen Teils der GGO ist und nach § 5 Abs. 1 GGO.LSA II bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen zu beachten ist. Treffer markieren, mit einem Klick korrigieren; jede Meldung nennt ihre GRF-Randnummer. Dazu Synopsen aus Änderungsbefehlen nach Teil D der GRF. Läuft wahlweise im Browser innerhalb Ihrer IT, ohne Installation, oder als Add-in direkt in Microsoft Word; in beiden Fällen vollständig lokal.

Deterministische Regelprüfung Im Browser oder in Word BSI IT-Grundschutz kompatibel GRF über GGO.LSA II verankert
Demo testen Erprobung anfragen
Rechtsförmliche Prüfung · Demo im Browser

Live-Probe der Regelprüfung nach den GRF.

Fügen Sie einen Entwurf ein oder laden Sie den Beispieltext. Geprüft wird gegen katalogisierte Einzelregeln, überlagert vom Profil Sachsen-Anhalt, das jede Meldung einer Randnummer der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit zuordnet. Alles im Browser, ohne Cloud-Aufruf. Die Demo zeigt einen Ausschnitt des Regelkatalogs.

Sachsen-Anhalt · Grundsätze der Rechtsförmlichkeit, MBl. LSA Nr. 59a/2002, über § 5 Abs. 1 GGO.LSA II

Geprüft wird gegen die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit des Landes, Rn. 001 bis 461. Das Profil Sachsen-Anhalt ordnet jeder Meldung die einschlägige GRF-Randnummer zu; Empfehlungen ohne Verankerung in den GRF erscheinen als „Zu prüfen", nicht als Fehler.

Entwurfstext
Fehler Warnung Zu prüfen Hinweis
Ergebnisse
Noch keine Prüfung.

Text einfügen, dann „Prüfen" klicken.
0 Fehler
0 Warnungen
0 Zu prüfen
0 Hinweise
Rechtsförmliche Prüfung · Word-Arbeitsplatz
Dieselbe Prüfung, direkt in Microsoft Word

Das Werkzeug läuft als Seitenleiste in Microsoft Word: Befunde erscheinen als Markierung an der betroffenen Textstelle, mit Fundstelle und Korrekturvorschlag, Übernahme per Klick. Ausgeliefert wird als MSI-Paket für die zentrale Verteilung; alternativ läuft dieselbe Prüfung im Browser innerhalb Ihrer IT, ohne Installation. In beiden Fällen vollständig lokal. Die Screenshots zeigen das Add-in mit dem Bundesregelwerk; im Profil Sachsen-Anhalt nennt jede Meldung ihre GRF-Randnummer.

Word-Add-in: Seitenleiste mit 11 Befunden zu einem Gesetzentwurf, gefiltert nach Fehler, Warnung und Zu prüfen, jeweils mit Randnummer des Regelwerks
Korrekturvorschlag im Word-Add-in: Große Zahl ohne Tausendertrennung, Vorschlag 50.000 mit Übernehmen-Button
Warnungen im Word-Add-in mit Empfehlungen: Kein Ausfertigungsblock erkannt, große Zahl ohne Tausendertrennung, Überschrift endet mit Punkt
Befund der Kategorie Zu prüfen: unbestimmter Rechtsbegriff mit Prüfhinweis, die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person
Block „Geprüft und unauffällig“ im Word-Add-in: Gliederungseinheiten, Absatz-Untergliederung und Paragraphenüberschriften geprüft, kein Handlungsbedarf

Rechtsförmliche Prüfung · Funktionen
Was geprüft wird

Sprachliche Gestaltung

Schachtelsätze, Nominalstil, Modewörter und Fremdwörter nach GRF Rn. 027 bis 035, dazu mehrgliedrige Zusammenfügungen von Wörtern nach Rn. 032.

Geschlechtergerechte Vorschriftensprache

Nach GRF Rn. 024 bis 026: geschlechtsneutrale Formulierungen, Paarformeln nur, wo Klarheit und Eindeutigkeit gewahrt bleiben, sonst Gleichstellungsklausel entsprechend Artikel 100 der Landesverfassung.

Verweisungen

Kettenverweisungen sind unzulässig (GRF Rn. 095); statische und dynamische Außenverweisungen und ihre Kennzeichnung nach Rn. 100 bis 114.

In-Kraft-Treten

Jedes Gesetz soll den Tag seines In-Kraft-Tretens bestimmen (GRF Rn. 213); rückwirkendes In-Kraft-Treten nach Rn. 231 bis 236, Befristung nach Rn. 244 bis 250.

Präzise Wortwahl

„Können", „sollen" und „gelten" nach GRF Rn. 038 bis 040; die Verknüpfungen „und/oder" und „bzw." sind nicht zu verwenden (Rn. 044). Hinweise direkt im Dokument, Korrekturentscheidung beim Verfasser.

Lokale KI-Prüfung (Phase 2)

Begriffskonsistenz, kontextuelle Hinweise zur Verständlichkeit, Konsistenzprüfung über mehrere Paragrafen: lokales Modell, kein Cloud-Aufruf.

Rechtsförmliche Prüfung · Ablauf
Vom Entwurf zur Befundliste
1

Gesetzentwurf öffnen

Das Add-in läuft als Seitenleiste in Microsoft Word, kein separates Programm.

2

Prüfung starten

Ein Klick startet die Analyse. Die Regelengine prüft den gesamten Entwurf gegen das Regelwerk.

3

Ergebnisse direkt im Dokument

Verstöße erscheinen als farbige Markierungen an der betroffenen Textstelle, mit Randnummer und Korrekturvorschlag.

4

Korrektur übernehmen

Vorschlag prüfen und per Klick übernehmen oder bewusst abweichen.

Fehler
Warnung
Zu prüfen
Hinweis
Synopse · eigenständiges Modul
Aus Änderungsbefehlen wird eine Synopse.

Änderungsgesetze bestehen aus Rahmentext und regelungssprachlichem Teil (GRF Rn. 256) und sind aus sich heraus in der Regel schwer verständlich: Die Änderungen können nur im Vergleich zum geänderten Vortext verstanden werden (GRF Rn. 258). In Sachsen-Anhalt ist diese Gegenüberstellung ein benannter Arbeitsschritt: Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages stellt seine Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen den Ausschüssen „in Form einer sogenannten Synopse" zur Verfügung (Quelle: landtag.sachsen-anhalt.de).

Das Synopsen-Modul wendet die Änderungsbefehle automatisch auf die geltende Fassung an und erzeugt die Gegenüberstellung; jeder Befehl wird vorher gegen den Normtext verifiziert, Unsicheres wird ausgewiesen statt geraten. Zur Datenlage, offen benannt: Das Landesrechtsportal lässt keine maschinelle Abholung des Normtextes zu, deshalb liefern Sie die geltende Fassung selbst. Verarbeitet wird ausschließlich lokal im Browser, nichts wird übertragen. Word-Export und Word-Integration: in Vorbereitung.

Geltende Fassung (selbst einfügen)
Änderungsbefehle aus dem Entwurf
Noch keine Synopse. Beispiel laden oder eigene Texte einfügen, dann „Synopse erzeugen" klicken.
Was uns unterscheidet
Vier Prinzipien, an denen sich das Werkzeug messen lässt.
  1. 01

    Fachliche Präzision

    Katalogisierte Regeln, deterministisch implementiert, jede auf eine konkrete Randnummer der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit rückführbar. Sprachlich-wertende Befunde erscheinen als „Zu prüfen“, nicht als Urteil; die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person. Die Regelprüfung selbst trägt kein Modell, das raten muss.

  2. 02

    Workflow und UX

    Inline-Findings im Word-Dokument, sortiert nach Schweregrad, mit Erklärung und Korrekturvorschlag im Seitenpanel. Kein Sprung nach bmj.de, kein zweites Fenster, keine Hinweistexte im Dokument-Body.

  3. 03

    Datenschutz und Offline

    Vollständig lokal, keine Netzwerkverbindung, keine Telemetrie. Unterstützt die Umsetzung der BSI-IT-Grundschutz-Bausteine APP.1.1, APP.6 und CON.8, DSGVO by Design.

  4. 04

    Für Landesrecht konfiguriert

    Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. Sachsen-Anhalt prüft nach einem eigenen, randnummerierten Regelwerk: den Grundsätzen der Rechtsförmlichkeit, in Kraft seit dem 1. 1. 2003, Rn. 001 bis 461 mit Teil D zu Änderungsgesetzen. Das Profil Sachsen-Anhalt arbeitet mit genau diesen Randnummern, ohne Fork und ohne eigenen Regelkatalog pflegen zu müssen.

Umfang
Leistungsumfang für Sachsen-Anhalt nach den GRF

Der Zuschnitt folgt dem Prüfweg des Landes: Die Rechtsförmlichkeitsprüfung obliegt dem Ministerium der Justiz (GRF Rn. 001); Empfehlungen sind im Rahmen dieser Prüfung dort einzuholen, eine Abweichung ist zu begründen (§ 5 Abs. 4 GGO.LSA II); erarbeitet werden die Empfehlungen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Prüfbitte (GRF Rn. 002 Abs. 2 Buchst. a). Genau die Vorbereitung auf diese Prüfung unterstützt das Werkzeug.

LeistungStatusRechtsgrundlage
Rechtsförmlichkeitsprüfung mit Profil Sachsen-Anhaltverfügbar, Demo obenGRF (MBl. LSA Nr. 59a/2002) über § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 GGO.LSA II
Bereitstellung wahlweise im Browser (in Ihrer IT, ohne Installation) oder als Word-Add-in, beides vollständig lokalErprobung auf Anfrage 
Synopse und konsolidierte Fassung aus ÄnderungsbefehlenBrowser-Demo verfügbar, Word-Export in VorbereitungGRF Teil D, Rn. 252 bis 391
Vorblatt- und Begründungs-Checklistegeplant§ 7 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 GGO.LSA II
Gesetzesfolgenabschätzung mit den Achsen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaftgeplant§ 7 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. a GGO.LSA II
Prüfung von BußgeldvorschriftengeplantGRF Anhang 2
Sicherheit & Compliance
Für den Einsatz in Landesministerien konzipiert
Datenverarbeitung
Ausschließlich lokal, im Arbeitsspeicher
Netzwerk
Keine ausgehenden Verbindungen
BSI IT-Grundschutz
Unterstützt APP.1.1, APP.6, CON.8
DSGVO
Keine personenbezogenen Daten
KI-Modell (Phase 2)
Lokaler Service auf 127.0.0.1
Deployment
MSI-Paket, kompatibel mit gängiger Verwaltungs-IT
Updates
Signierte Offline-Pakete (WSUS)
Quellcode
Einsicht für Sicherheitsprüfungen
Rechtsgrundlagen
Die GRF, und worüber sie gelten
GRF, MBl. LSA Nr. 59a vom 13.12.2002
Grundsätze der Rechtsförmlichkeit: Beschluss der Landesregierung vom 19. 11. 2002 und Beschluss des Ältestenrates des Landtages vom 5. 12. 2002, in Kraft seit dem 1. 1. 2003. Jede Meldung nennt die GRF-Randnummer.
§ 3 Abs. 1 GGO.LSA II
Die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit sind Bestandteil des Besonderen Teils der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien.
§ 5 Abs. 1 GGO.LSA II
„Bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen sind die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit zu beachten."
§ 5 Abs. 4 GGO.LSA II
Bei Rechtsetzungsvorhaben sind im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung Empfehlungen beim Justizministerium einzuholen; wenn und soweit ihnen nicht gefolgt werden soll, ist dies zu begründen.
GRF Rn. 001
Die Rechtsförmlichkeitsprüfung, einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Gesetzentwürfen, obliegt dem Ministerium der Justiz.
GRF Rn. 005 Buchst. d
Zur Herkunft der Regelmenge, im Wortlaut: Die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit „orientieren sich darüber hinaus soweit wie möglich am Aufbau und den Aussagen des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Handbuchs der Rechtsförmlichkeit, soweit sie für die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Landes übernommen werden können."
Kontakt

Erprobung in Ihrem Haus.

Umfang, Regelauswahl, Bereitstellung (Browser in Ihrer IT oder Word-Add-in) und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab, auf Wunsch mit einer 20-minütigen Demonstration an einem synthetischen Beispielentwurf. Schreiben Sie uns.

susanna@neuborgis.com
Susanna Piala · neuborgis