Ein Änderungsgesetz sagt nicht, wie das Gesetz danach lautet. Es sagt nur, was zu ändern ist. Novellar Gov liest die Änderungsbefehle eines Entwurfs, wendet sie auf die geltende Fassung an und stellt beide Fassungen nebeneinander. Was sich nicht zweifelsfrei zuordnen lässt, wird als „zu prüfen“ ausgewiesen und nicht stillschweigend geändert.
Wer einen Änderungsentwurf beurteilen will, vollzieht jeden Änderungsbefehl einzeln nach. Dieselbe Arbeit passiert in der Ressortabstimmung, in der Beteiligung und in der Prüfstelle parallel, und bei jeder neuen Entwurfsfassung von vorn.
Vorschrift heraussuchen, zitierte Fassung abgleichen, Änderung gedanklich anwenden, und das für jeden einzelnen Befehl.
Ein übersehener Verweis oder eine falsch gelesene Fassung fällt erst spät auf, oft erst in der Beteiligung oder in der Rechtsförmlichkeitsprüfung.
Mehrere Häuser erzeugen dieselbe Gegenüberstellung gleichzeitig, ohne voneinander zu wissen.
Drei der vier Schritte kommen ohne Sprachmodell aus. Das Lesen darf probabilistisch sein, das Anwenden nie.
Der Entwurf wird in einzelne Befehle zerlegt. Für strukturierte Word-Dateien rein regelbasiert, für freie Dokumente optional mit einem gekapselten Modell aus der EU.
Bundesrecht über die maschinenlesbaren Daten des Rechtsinformationssystems, auch als LegalDocML.de-Datei; Landesrecht über eigene Adapter oder über eine von Ihnen bereitgestellte Arbeitsfassung.
Jeder Befehl wird deterministisch angewendet. Vorher wird der zitierte Alt-Text zeichengenau gegen den Normtext geprüft. Stimmt er nicht, gilt der Befehl als unsicher.
Gegenüberstellung von geltender und künftiger Fassung, Änderungen hervorgehoben, unsichere Stellen markiert. Export als Word-Datei und im offenen Dokumentformat; erzeugte Änderungsbefehle zusätzlich als LegalDocML.de-Dokument, dem XML-Standard der E-Gesetzgebung des Bundes.
Links die geltende Fassung, daneben die Änderungsbefehle. Beispiel laden oder eigene Texte einfügen, dann „Synopse erzeugen“. Die Verarbeitung läuft vollständig lokal, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Noch keine Synopse. Beispiel laden oder eigene Texte einfügen, dann „Synopse erzeugen“ klicken.
Die Demo zeigt den Kern: Befehle anwenden, Alt-Text prüfen, gegenüberstellen. Das Laden der geltenden Fassung aus amtlichen Quellen, das Lesen ganzer Entwurfsdateien und der Export übernimmt in der Anwendung das Produkt.
Der Bedarf ist klein: ein Container mit zwei virtuellen Kernen und vier Gigabyte Arbeitsspeicher sowie eine Datenbank. Kein Anschluss an Fachverfahren, die Bedienung läuft im Browser.
Eine eigene, von anderen Nutzungen getrennte Instanz in einem Rechenzentrum in der Europäischen Union, kurzfristig einsatzbereit. Geeignet für die erste Erprobung an veröffentlichten oder synthetischen Entwürfen.
Betrieb im Rechenzentrum Ihres Landes oder in Ihrer Verwaltungscloud. Vorlauf und Zuschnitt richten sich nach den Vorgaben Ihres Betreibers.
Entwurfstexte werden nur für die Dauer der Verarbeitung vorgehalten und danach gelöscht, dokumentiert in einem schriftlichen Löschkonzept. Keine Nutzung Ihrer Texte für das Training von Modellen.
Jede angewendete Änderung ist auf einen konkreten Änderungsbefehl und eine geprüfte Textstelle zurückführbar. Alles Übrige bleibt offen sichtbar stehen, markiert als „zu prüfen“.
Sie möchten Novellar Gov an eigenen Entwürfen ausprobieren oder die Anforderungen Ihres Rechenzentrums besprechen? Wir richten eine abgegrenzte Instanz ein, begleiten die Erprobung und halten fest, wie viel Durchsicht sie je Entwurf tatsächlich erspart.
susanna@neuborgis.com → Susanna Piala · neuborgis